Wir stellen uns vor.

Die Gemeinschaft macht den Unterschied.

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile – das wusste schon Aristoteles. Der Wald ist das beste Beispiel dafür: Allein ist ein Baum nur ein Baum, wenn aber viele zusammenkommen, wird etwas ganz Besonderes daraus …

Die Gemeinschaft macht den Unterschied. Auf diesem Leitgedanken fußt auch die Forstbetriebsgenossenschaft (FBG) im Dreiländereck, die zum 1.1.2026 aus der Fusion der beiden FBGen Dreiländereck und Kleines Wiesental entstanden ist. In unserer FBG haben sich rund 4.000 Mitglieder – kommunale und private Waldbesitzer* sowie Privatwald-Organisationen – zwecks Bündelung und Verkauf von Rundholz zusammengeschlossen. Damit sollen strukturelle Nachteile wie geringe Flächengrößen oder die Zersplitterung des Waldbesitzes ausgeglichen und die Bewirtschaftung optimiert beziehungsweise für die Eigentümer überhaupt erst umsetzbar werden.

Die Forstbetriebsgemeinschaft eröffnet den Mitgliedern die Möglichkeit, ihren Waldbesitz gewinnbringend und nachhaltig zu bewirtschaften, Interessen gebündelt und gezielt zu vertreten, Informationen und Erfahrungen untereinander auszutauschen und mit anderen relevanten Akteuren zu kommunizieren und zu kooperieren. Zum Aufgabenspektrum der FBG gehören satzungsgemäß auch die Mitwirkung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Forstbetriebsarbeiten sowie der Bau und die Unterhaltung von Walderschließungswegen und anderen forstlichen Einrichtungen.

Unsere FBG ist ein Zusammenschluss im Sinne des § 16 Bundeswaldgesetz (BWaldG) und wurde durch die Höhere Forstbehörde als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss in Form eines wirtschaftlichen Vereins (w. V.) anerkannt.

Unser Vereins- und Zuständigkeitsgebiet

Die Forstbetriebsgemeinschaft im Dreiländereck ist zuständig für ein Gebiet, das dem des Forstbezirks Kandern entspricht, also dem westlichen und südlichen Teil des Landkreises Lörrach.

Die hellgrünen (zuvor FBG Dreiländereck) und dunkelgrün (zuvor FBG Kleines Wiesental) hinterlegten Gemarkungen entsprechen dem Gesamtgebiet unserer FBG seit der Fusion zum Jahresbeginn 2026. Hinzu kommt der Privatwald auf der Gemarkung Sallneck.

Waldbesitzer vertrauen auf unsere Gemeinschaft
0 +
Gemeinsam nachhaltig bewirtschaftete Waldfläche
0 ha
Holz vermarkten wir jedes Jahr erfolgreich
0 fm

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die Wurzeln unserer FBG

Die Geschichte unseres Vereins geht zurück bis in die 1970er Jahre. Seither hat sich viel getan im Wald und in der Welt drumherum …

Meilensteine der Vereinshistorie

FBG Kleines Wiesental

1969
Gesetz über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse tritt in Kraft. Es gibt über 40 kleine Sägewerke im Landkreis Lörrach, Verhandlungen über Holzverkäufe werden zwischen den Waldbesitzern und den Sägewerkern direkt geführt, die Preise sind entsprechend intransparent.

1972
Gründungsversammlung
von neun bisher eigenständigen lokalen Waldwirtschafts- bzw. Waldbewirtschaftungsgemeinschaften auf Gemarkungsebene zur FBG Kleines Wiesental w. V.

26.09.1974
Anerkennung als Forstbetriebsgemeinschaft durch die Forstdirektion Freiburg. Zunächst macht der Bau von Erschließungswegen den Großteil der Arbeit aus, danach nimmt der Holzverkauf stetig zu.

Ab 1975
Ankauf der Hölzer beim Waldbesitzer durch die FBG, Weiterverkauf auf Rechnung und Risiko der FBG (Handelsgeschäft)

2008
Durch Beschluss des Bundeskartellamtes müssen FBGen ab 8.000 ha Größe eine eigenständige Geschäftsführung haben. Kein Verkauf von Holz mehr durch das Forstamt.

2019
Umzug nach Kandern; Vermarktung im Kommissionsgeschäft (im Namen und auf Rechnung der FBG) wegen hohen Anfalls von Käferholz

Ende 2021
Beide FBGen haben nun denselben Geschäftsführer.

Ende 2025
Die FBG Kleines Wiesental hat seit Gründung über 2 Mio. Festmeter Holz ihrer Mitglieder vermarktet

FBG Dreiländereck

1992
Gründungsversammlung von 18 Privatwaldbesitzern (201 ha), 9 Gemeindewäldern (1.760 ha) und 5 Pfarrwäldern (39 ha); Verleihung der Rechtsfähigkeit im selben Jahr; Vermarktung im Agenturgeschäft, d. h. Verkauf im Namen und auf Rechnung der Waldbesitzer

1995
Sturmwurf, Preisverfall

1999
Sturm „Lothar“ mit immensen Schäden

2000
Verkauf der enormen Holzmengen nach Bayern, Westfalen und Fernost

2005
Zusammenschluss mit der FBG Kandern

2013
Erster Ganzzug mit Buchen-Industrieholz nach Österreich

2020
Nach Auflösung der Holzverkaufsstelle des Landkreises, die bislang die Abwicklung der Verkäufe übernommen hatte, wird die FBG in die wirtschaftliche Selbstständigkeit entlassen.

2026

Fusion zur FBG im Dreiländereck. Damit haben sich zwei Vereine zusammengeschlossen, die schon seit vielen Jahren in enger, konstruktiver Zusammenarbeit verbunden sind.

Eine starke Gemeinschaft

Der Forstbetriebsgemeinschaft im Dreiländereck gehören rund 4.000 Mitglieder an, darunter neben tausenden privaten Waldbesitzen auch acht lokale Privatwald-Organisationen sowie 22 Städte und Gemeinden.

Folgende kommunalen Waldbesitzer sind Mitglied in der FBG:

  • Gemeinde Bad Bellingen
  • Gemeinde Binzen
  • Gemeinde Efringen-Kirchen
  • Gemeinde Eimeldingen
  • Gemeinde Fischingen
  • Gemeinde Grenzach-Wyhlen
  • Gemeinde Hasel
  • Gemeinde Hausen i. W.
  • Gemeinde Inzlingen
  • Gemeinde Malsburg-Marzell
  • Gemeinde Maulburg
  • Gemeinde Rümmingen
  • Gemeinde Schallbach
  • Gemeinde Schliengen
  • Gemeinde Schwörstadt
  • Gemeinde Steinen
  • Gemeinde Wittlingen
  • Stadt Kandern
  • Stadt Lörrach
  • Stadt Rheinfelden
  • Stadt Schopfheim
  • Stadt Weil am Rhein

Folgende lokale Privatwald-Organisationen sind Mitglied der FBG:

  • IG Dinkelberg
  • PBG Gersbach
  • PW Malsburg-Marzell
  • PW Wittlingen
  • WBG Sallneck
  • WBG Schlächtenhaus
  • WBG Weitenau
  • WWG Endenburg

Vorstand

Der Vorstand besteht aus vier Vertretern des Gemeindewaldes, vier Vertretern des Privatwaldes und den Geschäftsführer, im Verhinderungsfall aus dessen Stellvertreter. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte.

Christian Renkert

Vorsitzender

Jessica Lang

stellv. Vorsitzende

Wilfried Geiger

Frank-Michael Littwin

Michael Meyer-Heisig

Clemens Rüttnauer

Andreas Spicker

Günter Vollmer

Matthias Wehrlin

Geschäftsstelle

Der Geschäftsführer nimmt die laufenden und ihm übertragenen Geschäfte wahr. Dazu gehört auch die Leitung der Geschäftsstelle, in der das Tagesgeschäft abgewickelt wird. Die Geschäftsstelle befindet sich in der Hauptstraße 39 in Kandern, im selben historischen Forstamtsgebäude ist auch die Verwaltung des Forstbezirks ansässig.

Michael Meyer-Heisig

Geschäftsführer

Ralf Schiller

stellv. Geschäftsführer

Chrisanthie Sissakis

Sachbearbeitung

Petra Heitz

Sachbearbeitung

Monika Enzenross

Sachbearbeitung

Vertreter- und Mitglieder­versammlung

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das Gremium, das die rund 4.000 Mitglieder repräsentiert, darunter 22 Städte und Gemeinden. Die Vertreterversammlung überwacht die Tätigkeiten des Geschäftsführers und des Vorstands.

Die Versammlung besteht aus 31 Mitgliedern, deren Anzahl proportional zu den Flächenanteilen von Kommunal- und Privatwald ist. Die Vertreterversammlung wählt die Vertreter für den Kommunalwald und den Privatwald in den Vorstand und aus diesem Kreis den Vorstandsvorsitzenden und dessen Vertreter.

Philipp Lotter

Vorsitzender Vertreterversammlung

Mitgliederversammlung

Bei Bedarf oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 50 Mitgliedern wird vom Vorstandsvorsitzenden eine Mitgliederversammlung einberufen und auch von diesem geleitet.

Hierbei hat jedes Mitglied eine Stimme.